Reiserecht

Sie haben eine Reise gebucht und stellen beim Eintreffen am Urlaubsort fest, dass Ihr Hotel nicht der Beschreibung im Katalog entspricht. Im Zimmer bestehen Hygienemängel, der Pool ist in Reparatur oder aber ihr gebrauchtes Hotel ist überfüllt, sodass sie anderweitig untergebracht werden.

Hier empfehlen wir Ihnen, sich noch am Urlaubsort mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Rechte wahren können.

Ein weiteres leidiges Thema in diesem Bereich ist die Flugverspätung. Wir klären für Sie, ob Ihnen hier eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht. Ganz wichtig ist hier sich zu notieren, wie lang tatsächlich die Verspätung war. Entscheidend ist, wann sich die Türen des Flugzeugs zum Ausstieg geöffnet haben. Des Weiteren sollten Sie Namen und Adressen von Mitreisenden notieren, damit Sie im Zweifel die Verspätung beweisen können.

Zu diesem Themenkomplex steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Meister zur Verfügung.