Versicherungsrecht

Sie haben sich gegen Berufsunfähigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. versichert. Nach Ihrer Ansicht ist der Versicherungsfall eingetreten und die Versicherung weigert sich trotzdem, an Sie zu bezahlen. Hier sollten Sie sich unverzüglich an uns wenden.

Wir prüfen die Versicherungsbedingungen und ob tatsächlich ein Versicherungsfall eingetreten ist. Ferner prüfen wir, wie hoch Ihr Anspruch ist. Beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen hier als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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