Strafrecht/Ordnungswidrigkeit

Egal, ob Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden oder aber während der Fahrt telefoniert haben. Ohne Rücksprache mit uns, sollten Sie sich nicht geschlagen geben.

Aber auch dann, wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Bevor eine Rücksprache mit uns stattgefunden hat, können wir Ihnen nicht anraten, gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zu machen. Je früher Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, desto größer sind die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung.

Sowohl im Strafrecht als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Herzfeldt als auch Herr Rechtsanwalt Meister zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Meister ist Ihr Ansprechpartner bei Wirtschaftsdelikten, wie Bankrott, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung usw..